Bauabnahme
Sowohl der Bauunternehmer als auch die am Bau beteiligten Handwerker können um eine Abnahme erbrachter Leistungen bitten. Der Bauherr muss nun innerhalb der vereinbarten Frist die erbrachte Leistung bewerten. Für eine solche Art der Abnahme ist ein Sachverständiger mit seinen Fachkenntnissen praktisch unverzichtbar. Zum einen, um die Frist keinesfalls verstreichen zu lassen, zum anderen, um ein gründliches und fundiertes Abnahmeprotokoll anzufertigen.