Beweissicherung
Dokumentation des Zustandes von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen bei gerichtlichen Schadensprozessen. Bei der Beweissicherung bestimmt das entsprechende Gericht auf Antrag nur einer Partei einen Gutachter, der in der Lage ist, Fragen zu speziellen Sachverhalten zu beantworten, z.B. ob neue Baumaßnahmen zur Regulierung von tatsächlich entstandenen Schäden notwendig sind. Aufwendige Prozesse lassen sich so häufig vermeiden.