Gutachten
Gutachten werden aus den unterschiedlichsten Gründen heraus nachgefragt und erstellt. Dabei ist es für den Sachverständigen ganz unerheblich, ob die Beauftragung durch einen privaten oder öffentlichen Auftraggeber erfolgt. Die Sorgfalt ist immer die gleiche. Die Aussagen sind klar, fundiert und nachvollziehbar
Privatgutachten
Privatpersonen fehlt im Streitfall häufig das fachliche Wissen, um Mängel eines ausgeführten Auftrages zu beurteilen. Der Sachverständige hilft hier weiter. In einem Privatgutachten beurteilt er die möglichen Mängel und führt eine Beweissicherung durch. Alles mit dem Ziel, den Konflikt mit einer einvernehmlichen Vereinbarung zu schlichten. Eine teure gerichtliche Auseinandersetzung kann so vermieden werden.
Gerichtsgutachten
Hier werden fachtechnische Fragen im Auftrag eines Gerichts geklärt. Zum Beispiel, ob ein behaupteter Mangel durch die werkvertraglich geschuldeten Handwerksleistung tatsächlich verursacht wurde, auf was dieser gegebenenfalls zurückzuführen ist, wie und mit welchen Kosten er behoben werden kann.
Schiedsgutachten
Diese Gutachten dienen zur fachlichen Klärung bei Mängeln oder Schäden. Bei einem Schiedsgutachten einigen sich die Parteien vorab darauf, das fachliche Urteil des Sachverständigen als verbindlich anzuerkennen.
Beweissicherung
Dokumentation des Zustandes von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen bei gerichtlichen Schadensprozessen. Bei der Beweissicherung bestimmt das entsprechende Gericht auf Antrag nur einer Partei einen Gutachter, der in der Lage ist, Fragen zu speziellen Sachverhalten zu beantworten, z.B. ob neue Baumaßnahmen zur Regulierung von tatsächlich entstandenen Schäden notwendig sind. Aufwendige Prozesse lassen sich so häufig vermeiden.
Versicherungsgutachten
Prüfung und Einschätzung des Zustandes einer Immobilie für eine Versicherung. Zu solchen Gutachten gehört neben der gründlichen Feststellung von eventuellen Schäden und potentiellen Schadensursachen auch die Überprüfung gesetzlicher Vorgaben. Auftraggeber eines derartigen Gutachtens ist der Versicherungsgeber, wobei ein objektives und präzises Gutachten auch dem Versicherungsnehmer zugutekommt.
Wertgutachten
Wertgutachten werden aus den unterschiedlichsten Gründen angefordert. Sie haben in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Im Erwerbs- und Verkaufsfall dienen sie der Ermittlung versteckter Mängel und Schäden sowie der Festlegung eines Richtwertes für Preisverhandlungen. Eine entscheidende Rolle spielen sie auch bei Zwangsversteigerungen oder Scheidungen. TONCH & PARTNER erstellen Wertgutachten für Privatpersonen, Gewerbebetriebe, Immobilienfonds, Banken oder Gerichte.